Reitabzeichen 5 bis 1

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) gibt Reitern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in Abzeichenprüfungen unter Beweis zu stellen. Reiten bedeutet ständig dazu lernen und sich weiterentwickeln. Daher bauen die Reitabzeichen 5 bis 1 auf einander auf.

  • Zugangsvoraussetzung und Wissenswertes zu den Reitabzeichen 5 – 1
  • Anders als bei den Reitabzeichen 10 bis 6 bauen die Reitabzeichen 5 bis 1 aufeinander auf. Das bedeutet, man muss zwingend zunächst das Abzeichen mit den niedrigeren Anforderungen erwerben, um die nächsthöhere Prüfung ablegen zu können.

    Als Zugangsvoraussetzung zum niedrigsten Abzeichen dieser Kategorie, dem Reitabzeichen 5, muss man entweder im Besitz des Basispasses sein oder die Reitabzeichen 6 und 7 erworben haben. Wer also diese Hürde bereits genommen hat, der kann das Reitabzeichen 5 erwerben. Nach der erfolgreichen Prüfung zum Reitabzeichen 5 ist der Weg frei zum Reitabzeichen 4 und so weiter.

    Die Reitabzeichen werden mit Wertnoten vergeben. Jede Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, unter anderem wird in den praktischen Teil und die theoretische Prüfung in Form von Stationsprüfungen unterschieden. In jeder Teilprüfung ist mindestens die Wertnote von 5,0 zu erreichen. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer Wartezeit von drei Monaten wiederholt werden. Außerdem ist die Teilnahme an einen Vorbereitungslehrgang unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung, das gilt auch für die Wiederholungsprüfung. Bei den Reitabzeichen 5 bis 1 gibt es das allgemeine Reitabzeichen der jeweiligen Klasse, aber es gibt außerdem die Reitabzeichen mit Schwerpunkt. Dieser kann auf Dressur, Springen oder bis zum Reitabzeichen 3 auch im Geländereiten liegen. Die Schwierigkeitsgrade der einzelnen Reitabzeichenprüfungen sind dem fortschreitenden Kenntnisstand der Prüflinge angepasst.

    Grundsätzlich nötig ist für die Zulassung zu allen Reitabzeichen der Klasse 5 bis 1 die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der der FN beziehungsweise deren Landesverbänden angehört.

Reitabzeichen 5

Das Reitabzeichen 5 kann in mehreren unterschiedlichen Versionen abgelegt werden. Reitabzeichen 5 (allgemein) oder das Reitabzeichen 5 mit Schwerpunkten.

Wer sich nicht auf einen bestimmten Schwerpunkt festlegt, muss sich in der Prüfung den Teilprüfungen Springen und Dressur sowie vier Stationsprüfungen unterziehen. Diese Stationsprüfungen sind bei allen Versionen des Reitabzeichens 5 gleich. Sie umfassen ein Prüfungsgepräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen. Außerdem werden Kenntnisse über den Einstieg in den Turniersport verlangt. Fragen zum Thema Unfallverhütung sind in Stationsprüfung drei zu beantworten. Die Stationsprüfung vier beinhaltet die Bodenarbeit, also Vorführen eines Pferdes auf der Dreiecksbahn oder beispielsweise das Arbeiten an der Hand über Stangen.

Unterschiedlich sind die Versionen ausschließlich in Bezug auf den praktischen Teil. Hier wird beim Reitabzeichen 5 (Dressur) eine Dressuraufgabe der Klasse E und das Absolvieren eines Springparcours in Anlehnung an eine Stilspringprüfung der Klasse E verlangt. Bei Reitabzeichen 5 mit Schwerpunkt Dressur ist eine Dressuraufgabe der Klasse A zu reiten, anstelle des Springens ist der Reiten über Bodenricks im leichten Sitz gefordert.
Beim Reitabzeichen 5 (Springen) muss eine Stilspringprüfung der Klasse A geritten werden, in Sachen Dressur werden bei dieser Version ausschließlich Dressuraufgaben verlangt, die für die Dressurausbildung von Springpferden nötig sind.
Beim Reitabzeichen 5 (Gelände) ist ein Stilgeländeritt der Klasse E/A zu absolvieren, die Dressur bezieht sich ausschließlich auf Elemente der Ausbildung von Geländepferden.

Reitabzeichen 4

Beim Reitabzeichen 4 enthalten die drei Stationsprüfungen folgende Anforderungen: Grundausrüstung des Pferdes, Fitness des Reiters und ein Prüfungsgespräch über die vorgestellten praktischen Teilprüfungen.
Die praktische Prüfung des Reitabzeichens 4 umfasst eine Dressurreiterprüfung Klasse A und eine Stilspringprüfung Klasse A. Beim Reitabzeichen 4 (Dressur) ist eine Dressurprüfung Klasse L auf Trense zu reiten, es sind Bodenricks im leichten Sitz zu überwinden. Reitabzeichen 4 (Springen) umfasst eine Stilspringprüfung Klasse A sowie das Vorstellen von entsprechenden Dressurelementen. Beim Schwerpunkt Gelände ist ein Stilgeländeritt der Klasse A zu absolvieren, Grundelemente der dressurmäßigen Ausbildung von Geländepferden sind vorzuführen.

Reitabzeichen 3

Die drei Stationsprüfungen beim Reitabzeichen 3 enthalten Fragen zum Verhaltens- beziehungsweise Ehrenkodex im Reitsport, Fragen zur Trainingslehre sowie ein Prüfungsgespräch über die praktischen Teilprüfungen. Diese umfassen eine Dressurprüfung Klasse L auf Trense und eine Stilspringprüfung der Klasse A**. Beim Reitabzeichen 3 (Dressur) wird eine Dressurprüfung Klasse L auf Trense mit Anforderungen der Klasse L** verlangt.
Für das Reitabzeichen 3 (Springen) ist eine Stilspringprüfung der Klasse L zu absolvieren. Die Prüfung zum Reitabzeichen 3 (Gelände) besteht aus einem Stilgeländeritt der Klasse L.

Reitabzeichen 2

Beim Reitabzeichen 2 sind drei Stationsprüfungen vorgeschrieben. Sie beinhalten das Verpassen der Ausrüstungsgegenstände, insbesondere der Kandare. Es werden Kenntnisse über Exterieur, Trainingslehre und Anatomie abgefragt.
Es findet ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen statt. Diese bestehen beim Reitabzeichen 2 aus einer einzeln gerittenen Dressurprüfung Klasse L auf Kandare und einer Stilspringprüfung Klasse L. Das Reitabzeichen 2 (Dressur) verlangt eine Dressurprüfung der Klasse M auf Kandare. Beim Reitabzeichen 2 (Springen) ist eine Stilspringprüfung der Klasse M zu absolvieren. Es besteht auch die Möglichkeit, das Reitabzeichen 2 aufgrund von Turniererfolgen zu erlangen.

Reitabzeichen 1

Dies ist das höchste Reitabzeichen, das man durch Prüfung oder Turniererfolge erwerben kann.

Die beiden Stationsprüfungen umfassen das Prüfungsgespräch über den praktischen Teil der Prüfung sowie Fragen zum Thema Trainingslehre. Im Reitabzeichen 1 sind eine Dressurprüfung der Klasse M auf Kandare sowie eine Stilspringprüfung der Klasse M zu absolvieren. Im Reitabzeichen 1 (Dressur) ist eine Dressurprüfung der Klasse S auf Kandare zu reiten. Für das Reitabzeichen 1 (Springen) ist eine Springprüfung der Klasse S zu reiten, welche wie eine Stilspringprüfung gewertet wird. Auch das Reitabzeichen 1 kann aufgrund von Turniererfolgen erworben werden.

Reitabzeichen Gold

Über das Reitabzeichen 1 hinaus gibt es noch das Reitabzeichen Gold. Dieses wird jedoch nicht in Prüfungen erworben, sondern wird ausschließlich aufgrund von Turniererfolgen verliehen. Die Verleihung erfolgt aufgrund eines entsprechenden Antrags an die FN beziehungsweise die Landeskommission.